„Lehrjahre der Demokratie
Wahlen und politische Kultur im
Deutschen Kaiserreich.“
Margaret Lavinia Anderson
Franz Steiner Verlag, 562 S., 2009; 29,90 €
Die nun in Übersetzung vorliegende Studie der Historikerin Margaret Anderson preist die demokratische Kultur im Kaiserreich.
Margaret Lavinia Anderson,
Professorin für europäische
Geschichte in Berkeley, bekannt
durch ihr Buch über Bismarcks
Gegner Ludwig Windthorst, forschte
bis in Lokalzeitungen hinein zehn Jahre
über Wahlen und politische Kultur im
kaiserlichen Deutschland. Sie zeichnet
ein lebendiges, durch witzige Anekdoten
gewürztes Bild des vielgestaltigen
Reiches.
Die Historische Zeitschrift nannte das
Original ein „Muß für jeden, der sich
ernsthaft mit der Geschichte des Kaiserreichs
beschäftigt“, und wünschte „dringend“
eine Übersetzung. In dieser wurde
die gepflegte und zugleich plastische
Sprache des Originals nun von Sibylle
Hirschfeld hervorragend aus dem Englischen
ins Deutsche übertragen, die Zitate
den Originalquellen entnommen.
Sie ist wegen des informativen Vorworts
und der Entfernung von Errata dem Original
vorzuziehen.
In den USA gilt das Buch als akademisches
Standardwerk, was angesichts Andersons Quintessenz erstaunt: Das
allgemeine, gleiche und geheime Wahlrecht
für Männer (Frauen hatten es weltweit
noch nicht) wurde im Norddeutschen
Bund 1867, im Reich 1871 eingeführt.
Nur Griechenland (1844) und
Frankreich (1852) führten dieses früher
ein. England erhielt erst 1949, die USA
erst 1965 ein gleiches Wahlrecht. Im
Reich wurde bis 1893 alle drei, dann alle
fünf Jahre gewählt, in England normalerweise
nur alle sieben Jahre. Die Macht
des Reichstags war de facto so groß wie
die anderer Parlamente, auch wenn er
nicht die Regierung wählte.
Wahlen und politische Praxis waren
um einiges kultivierter als in anderen
Ländern. Gewalt, Betrug und Bestechung,
noch bis nach 1945 in den USA
beklagt, kamen praktisch nicht vor, allerdings
– wie überall – Pressionen von
Arbeitgebern und anderen Mächtigen.
Doch solche Verstöße, besonders staatlicherseits,
führten meist zur Annullierung
der Wahl durch die Wahlprüfkommission
des Reichstags und zur Neuwahl. Die
in Frankreich übliche Bestechung von
Kommunen durch sachlich nicht gebotene
Investitionen „verletzte das deutsche
Gefühl für Anstand“ und scheiterte
am Rechtsbewußtsein der Beamten.
Selbst während des Kulturkampfes und der Sozialistengesetze waren die Regeln der Demokratie nicht ausgehoben, was das Erstarken der Basisstrukturen der Bekämpften, Zentrum und Sozialdemokraten, möglich machte. Denn der „Obrigkeitsstaat“ war in erster Linie Rechtsstaat. Er schützte den Wähler besser als andere Staaten. In England waren Wahlanfechtungen eine sehr teure persönliche Sache; in den USA sind sie noch heute schwierig. Im Reich waren sie staatlich und kostenlos.
Der Bürger nutzte seine Rechte auch
auf eigenes Risiko. Eher als anderswo
schuf er starke Parteien, die ihm Halt,
Unterstützung und wirkliche Alternativen
gaben. Auch sicherten sie durch
Beobachter ordnungsgemäße Wahlen.
Mischte sich der bejubelte und beliebte
Kaiser in das parteipolitische Geschehen
zu sehr ein, gewann meist die Opposition.
Nach der Reichsverfassung war jeder
Abgeordnete Vertreter des ganzen
Volkes. Jeder Wählbare konnte sich zur
Wahl stellen, auch wenn seine Partei
Verboten unterlag wie die Sozialistische
Arbeiterpartei von 1878 bis 1890.
In der Wahl(kampf )zeit von vier Wochen,
oft durch Stich- und Nachwahlen
verlängert, konnte er auch alles sonst
Verbotene als Wahlkampfmaterial
verbreiten und Wahlveranstaltungen
durchführen.
Einzelne Verstöße der Polizei wurden
schnell korrigiert. Ein einfaches Reichstagsvotum
hob vorherige Verhaftungen
und Gerichtsverfahren für die Wahlperiode
auf. Man war fair: Bürgerliche Progressive
sammelten große Summen für
die Familien von Sozialisten, die aufgrund
der Sozialistengesetze aus Hamburg
ausgewiesen worden waren; Abgeordnete
des Zentrums waren gefeierte
Strafverteidiger für Sozialisten.
Wahlversammlungen dienten der Information.
Den Vorsitzenden wählten
die Anwesenden; war die veranstaltende
Partei in der Minderheit, konnte es
auch ein Gegner sein. Immer hatte ein
„Diskussionsredner“ einer anderen Partei
nach dem Hauptredner mindestens
dreißig Minuten Redezeit.
Anderson führt implizit die Komplexe
vom „langen Weg nach Westen“
(Heinrich August Winkler) und dem
„deutschen Sonderweg“ (Hans-Ulrich
Wehler) ad absurdum.
Mehr Infos
Jetzt bei Amazon kaufenDas Kaiserreich
stand schon in seinen Lehrjahren der
Demokratie wie auch sonst bald mit an
der Spitze des Fortschritts. Nicht nur der
offiziellen deutschen Geschichtsbetrachtung,
die den Empfang demokratischer
Weihen meist erst durch die siegreichen
Alliierten nach 1945 propagiert und alles
andere als „vordemokratische“ Phasen
interpretiert, die unweigerlich auf
Hitler zulaufen mußten, erteilt Anderson
damit eine Lehre, sondern vermittelt
sogar noch ein historisches Vorbild
für die heutige politische Praxis, in der
„die Parteien sich den Staat zur Beute
gemacht haben“ (Hans-Herbert von Arnim).
von Manfred Backerra
— Erschienen in
Junge Freiheit,
Nr. 1/10, 1. Januar 2010
Abdruck mit freundlicher Genehmigung
